Die Fahl, Meihöfer & Neu GbR aus Bünde geht für Branchenheld telefonisch auf Kundenfang.
Nach einem Anruf sehen sich viele Gewerbetreibende/Unternehmer hohen Rechnungen für einen Firmeneintrag ausgesetzt.
Nach Anruf ungewollter Firmeneintrag?
Gewerbetreibende und Freiberufler erhalten zunächst einen Anruf. Betroffene berichten uns teilweise, dass sie davon ausgegangen seien, mit einem Mitarbeiter von Google zu reden.
Das Telefonat wird dabei aufgezeichnet. Hier sollten sich Angerufene bewusst sein, dass eine Aufzeichnung Beweiszwecken beispielsweise bzgl. eines Vertragsschlusses dient. Ein geäußertes „Ja“ kann somit als Zustimmung zu einem Vertragsschluss gewertet werden.
Dazu liest man in den AGB auf branchenheld.de folgendes:
„Bei telefonischer Auftragserteilung zeichnet Branchenheld.de diese nach Einwilligung des Kunden auf, um neben den Vertragsbestandteilen auch sämtliche Vereinbarungen und Nebenabreden des Kunden mit Branchenheld.de zu sichern und zu protokollieren. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen besteht für den Kunden nach Vertragsabschluss mit Branchenheld.de kein Rücktritts- oder Widerrufsrecht. „
Betroffene berichten uns, dass Sie erst durch die Rechnung der Firma von diesem kostenpflichtigen Firmeneintrag erfahren hätten.
Es drohen hohe Rechnungen
Ausweislich der Seite branchenheld.de stehen dort unterschiedliche Verträge zur Firmenregistrierung zur Verfügung, z. B. 12 Monate für 349,- Euro oder 36 Monate für 698,- Euro.
Aktuell (Februar 2021) liegt uns eine Rechnung vor, in der für 12 Monate 599,- Euro gefordert werden, abzüglich eines Neukundenrabattes von 150,- Euro..
Und Vorsicht: Hier kann es zu weiteren Folgekosten kommen, denn in den AGB auf branchenheld.de erfährt man noch das Folgende:
„Der Nutzungsvertrag verlängert sich automatisch um jeweils weitere 12 Monate zum bei Auftragsannahme angegebenen Grundpreis des Leistungspaketes, wenn er nicht mindestens 6 Wochen vor Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt wird.“
Hier handelt es sich also um einen Abo-Vertrag!
Mit der einmaligen Zahlung an die Firma hat man somit noch lange keine Ruhe.
Zahlt man diese Rechnung nicht, so kann ein Inkassounternehmen eingeschaltet werden, wodurch weitere Kosten entstehen.
Unser Rat – Wir helfen Ihnen!
Zahlen Sie nicht vorschnell.
Lassen Sie das Zustandekommen dieses Vertrags durch die Firma nachweisen. Hier müsste ein Telefonmitschnitt den Vertragsschluss belegen.
Zudem ist fraglich, ob Sie überhaupt hätten angerufen werden dürfen und woher die Firma Ihre Telefonnummer hatte.
Ein derartiger Werbeanruf wäre nur zulässig, wenn Sie zuvor eine Einwilligung beispielsweise im Rahmen eines Gewinnspiels abgegeben haben, andernfalls handelt es sich um einen sogenannten unerlaubten „Cold Call“. Diesbezüglich dürfte Ihnen ein Auskunftsrecht zustehen.
Zudem könnte Ihnen zukünftig ein Unterlassungsanspruch gegen die Firma zustehen, welcher die Firma bei weiteren Verstößen zur Zahlung einer Vertragsstrafe an Sie verpflichten würde.
Die Ersteinschätzung ist kostenfrei und unverbindlich – so konnten wir schon viele Betroffene erfolgreich gegen ungewollte Abos verteidigen.