Date4friend AG

Eine kurze Anmeldung, eine kostenlose Probemitgliedschaft und nun werden Beträge abgebucht und Forderungen eingetrieben? Wir konnten schon vielen Betroffenen erfolgreich helfen – gerne sind wir auch für Sie da.

Die Versprechen der Abo-Seiten

Die Date4friend AG betreibt diverse Dating-Portale, die häufig heiße Dates ohne langes Warten oder Chatten versprechen. Hierzu gehören z. B. die Seiten www.whats-date.org oder www.verbotenefrucht.com. So wird mit sinnlichen Dates oder Sex-Dates in der Nähe des Portalbesuchers oder auch mit handgeprüften Profilen für echte Kontakte geworben.

Soweit die Theorie.

Rechnung statt Date

Die kostenlose Basis-Mitgliedschaft wollen viele Betroffene nutzen, um sich auf dem Portal zunächst einmal zu orientieren. Meist ist diese Mitgliedschaft aber nutzlos: Profilbilder anderer „Nutzer“ sind nicht erkennbar, Chat- und Dating-Funktionen nicht freigeschaltet. Scheinbar problemlos kann aber ein kostenloses Probe-Abo abgeschlossen werden.

Nach Abschluss des Probe-Abos lässt jedoch die erste Rechnung der Date4friend AG nicht lange auf sich warten. Es werden nun zur Überraschung der Betroffenen das Zustandekommen eines kostenpflichtigen Abos behauptet und hierfür nicht unerhebliche Nutzungsgebühren verlangt. Grund: Beispielsweise wird das (fast) kostenfreie Probeabo mit einer Laufzeit von 2 Wochen und einer Kündigungsfrist von ebenfalls 2 Wochen angeboten. Das Probeabo müsste also gleich bei Abschluss wieder gekündigt werden, damit es sich nicht automatisch verlängert und wie für eine reguläre Mitgliedschaft monatliche Abonnement-Gebühren fällig werden.

Inkasso-Gesellschaften, Rechtsanwälte und zusätzliche Kosten

Werden die Forderungen der Date4friend AG nicht beglichen, so wird die Angelegenheit nach eigenen Mahnungen an eine Inkassogesellschaft wie die Fairmount GmbH oder auch die enDebito collect & finance GmbH weitergereicht. Mit dem psychischen Druck auf den Nutzer wächst mit der Zeit auch die Forderungshöhe, die der Betroffene bezahlen soll.

Werden auch auf die Inkassoschreiben keine Zahlungen veranlasst, werden anwaltliche Schreiben meist durch die Kanzlei Auer Witte Thiel Rechtsanwälte oder von Rechtsanwalt Daniel Raimer versendet. Erhöhte Kosten und das offizielle Auftreten einer weiteren Partei erzeugen weiteren, spürbaren Druck auf den Kunden und es wird der Eindruck erweckt, die Forderungen seien rechtmäßig. Bankkosten, Mahnkosten, Rechtsanwaltsgebühren und der Verweis auf die SCHUFA runden die Drohkulisse ab.

Erfolgreich aus dem Abo

Begleichen Sie Forderungen weder vorschnell noch ignorieren Sie diese einfach.

Regelmäßig wird beispielsweise auf den Dating-Seiten nicht ausreichend auf die Gebühren für die Nutzung hingewiesen oder Kündigungen von Nutzern wurden schlichtweg ignoriert.

Wenn Sie untätig bleiben, mehren sich nicht nur die Rechnungen und damit die Höhe der Forderungen gegen Sie. Tatsächlich besteht dann die akute Gefahr, dass teure gerichtliche Schritten gegen Sie unternommen werden bzw. mit einem gerichtlichen Mahnbescheid Forderungen gegen Sie tituliert werden können. Das hat zur Folge, dass die Forderungen durch einen Gerichtsvollzieher vollstreckt werden können. Regelmäßig führt eine anwaltliche Prüfung und Kündigung bzw. Anfechtung eines ungewollten Abo-Vertrags zu einem erfreulichen Ende. Wir haben schon zahlreiche Mandanten erfolgreich gegen unbegründete Forderungen und Abos verteidigt und prüfen auch bei Ihnen gerne die Erfolgschancen im Zuge unserer kostenfreien und unverbindlichen Ersteinschätzung.

Kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung

Ihr Ansprechpartner: Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV) und leitender Rechtsanwalt der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte und berät insbesondere im Wettbewerbs-, IT- und Datenschutzrecht.