Nach Besuch von Plattformen der ROCCALUMERA WEBMEDIA LTD aus Hong Kong wie flirtmuttis.com drohen hohe Abokosten.
Wenn auch Sie betroffen sind, erfahren Sie hier, wie Sie reagieren sollten.
Das erotischen online Aben-„Teuer“…
Die erstmalige Anmeldung auf den Dating-Plattformen ist grundsätzlich kostenlos möglich. Um jedoch die wesentlichen Funktionen der Plattform nutzen zu können (z. B. Kontaktaufnahme) bedarf es des Abschlusses einer kostenpflichtigen Mitgliedschaft, wobei die Preise je nach Länge der Mitgliedschaft variieren.
Das vermeintlich kostenlose Probeabo
Auf der Registrierungsseite ist von dieser Gebührenpflichtigkeit jedoch nichts zu lesen und es wird mit einer kostenlosen Anmeldung geworben.
Erst ein genauer Blick in die Nutzungsbedingungen offenbart, dass man einen gebührenpflichtigen Abovertrag abschließt, welcher sich automatisch immer weiter verlängert, wenn man nicht rechtzeitig kündigt, bzw. dass sich ein entsprechendes (kostenloses) Probeabo in ein teures Premium-Abo verlängert.
So heißt es z.B. in den AGB von flirtmuttis.com:
„Wenn Sie als Gast oder Gratismitglied auf die Website zugreifen wollen, ist keine Gebühr zu entrichten. Wir möchten Sie allerdings darauf hinweisen, dass Sie als Gast oder Gratismitglied nur eingeschränkten Zugriff auf bestimmte Funktionen und Bereiche der Services haben. Wenn Sie einen vollen Zugriff haben möchten, müssen Sie Ihr Konto hochstufen und Vollmitglied werden, indem Sie eines unserer Abo-Pakete erwerben.“
„(…) Bitte beachten Sie, dass Sie beim Kauf eines der Abo-Pakete akzeptieren, dass Ihr Abo automatisch kostenpflichtig verlängert wird. Dies gilt auch für das Probe-Abo. DIES BEDEUTET: DIE MINDESTDAUER IHRES VERTRAGES GILT FÜR DEN VON IHNEN ZUERST AUSGEWÄHLTEN ZEITRAUM (Z.B. 1 MONAT), DER AUTOMATISCH VERLÄNGERT WIRD, BIS DIE DEN DIENST KÜNDIGEN.“
flirtmuttis.com
Dabei sorgt die Plattform selber für einen Anreiz, dass man eine derartige Premiummitgliedschaft abschließt, indem sie animierende Nachrichten schickt, die man jedoch erst mit Abovertrag lesen kann. So heißt es in den AGB:
„Zur Steigerung von Interaktion zwischen unserer Mitgliedern und zur Information über neue angemeldete Treffer und deren Aktivität (Registrierung, Foto-Upload usw.) verschicken wir mit unsere automatischen Benachrichtigungssystem gelegentlich Aktvitätsbenachrichtigungen in Form von Pop-ups und nutzen andere Informationskanäle wie Benachrichtigungen im Posteingang oder im Instant Messanger. (…). Um die Inhalte einzelner automatisch generierter Aktivitäsbenachrichtigungen einsehen und beantworten zu können ist ggf. eine kostenpflichtige Vollmitgliedschaft erforderlich.“
Weiter erfährt man, dass die einmal eingegeben Daten für (dem Nutzer nicht namentlich bekannte) Plattformen von Tochtergesellschaften genutzt werden:
„Sie geben uns das Recht, Ihre Profildaten wie Name, Foto, Flirtspruch, Beschreibung usw. in allen oder in Teilen unserer Konzernunternehmen zu veröffentlichen, um Ihnen unsere Services zur Verfügung stellen zu können sowie für Marketing- und andere Zwecke, die im folgenden Paragraph (…I näher erläutert werden.“
flirtmuttis.com
Ärgerlich ist dabei allem Voran, dass die sehr umfangreiche AGB als Bild gestaltet sind, so dass die Suchfunktion nach Schlagworten, wie „Kündigung“, „Kosten“ unmöglich ist.
Hier kann es schnell teuer werden
Zumeist erfahren Betroffene erst durch die erste Rechnung bzw. fortlaufende Kreditkartenabbuchung von der Abo-Mitgliedschaft.
Werden die geforderten Beträge nicht gezahlt bzw. zurückgebucht, so folgt zur weiteren Forderungsbeitreibung die Einschaltung eines Inkassounternehmens, vorliegend der eCollect AG. Diese fordert nun zusätzliche Mahngebühren, wodurch die Forderungen immer weiter steigen.
Die Zahlungsabwicklung erfolgt vorliegend über de Novalnet AG.
Erfolgreich aus dem Abo
Begleichen Sie die Forderung keinesfalls ungeprüft bzw. lassen Sie umgehend eine Rückbuchung bereits eingezogener Beträge prüfen.
Ihre Verteidigungschancen stehen gut!
Wahrscheinlich sind Sie Opfer eines ungewollten Abos geworden und die Forderung könnte unrechtmäßig geltend gemacht werden. Ursache ist häufig, dass die Gebührenpflichtigkeit der Plattform (oder die Verlängerung eines Test-Abos) nicht ausreichend ausgewiesen oder eine Kündigung – zu Unrecht – ignoriert wurde.
Reagieren Sie schnell und lassen die Forderungen anwaltlich prüfen.
Wir helfen Ihnen!
Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Falls vor.
Wir konnten schon viele Betroffene erfolgreich gegen ungewollte Abos verteidigen bzw. die Verträge kurzfristig anfechten.