Vorsicht vor ungewolltem Abo und teuren Flirt Coins Rechnungen der POINT OF SALE EUROPE LTD (POS).
Die POINT OF SALE EUROPE LTD(POS) aus Großbritannien betreibt diverse Sex- bzw. Dating-Websites, wie beispielsweise dating-finder.com.
Dabei tappen Nutzer immer wieder auf der Suche nach der großen Liebe bzw. dem schnellen erotischen Abenteuer in einen kostspieligen Abovertrag oder geben viel Geld für Flirt Coins aus.
Das Versprechen von der großen Liebe
Dabei sind die Dating-Plattformen immer nach dem gleichen Schema aufgebaut.
Auf einer modernen Startseite wird man von Bildern attraktiver, junger Frauen zur Registrierung auf der Webseite animiert. So auch auf dating-finder.com.
So heißt es auszugsweise auf der Startseite von dating-finder.com:
„Schnell und unverbindlich anmelden und einen Date-Partner in Deiner Nähe finden.
Top Mitglieder aus deiner Nähe und Umgebung.“
Von etwaigen Gebühren ist hier nichts zu lesen.
Für die Registrierung bedarf es nur der Auswahl eines Usernames, eines Passwortes und der Angabe einer Email-Adresse. Zur Bestätigung muss man den Button „Gratis Anmelden“ drücken.
Das Problem mit der Probemitgliedschaft
Um jedoch die wesentlichen Funktionen der Plattform nutzen zu können (z. B. Kontaktaufnahme, Lesen von Nachrichten) bedarf es des Abschlusses einer kostenpflichtigen (Premium-) Mitgliedschaft. Oftmals wird zunächst eine kostenlose Probemitgliedschaft für eine kurzen Zeitraum, z.B. 14 Tage angeboten.
Doch hier lauert für viele Nutzer eine Gebührenfalle, da sich diese Probemitgliedschaft üblicherweise ohne rechtzeitige Kündigung automatisch in eine kostenpflichtige Mitgliedschaft verlängert.
Erst ein genauer Blick in die AGB offenbart, dass hier teure Abokosten drohen.
So heißt es in den AGB von dating-finder.com u.a.:
„Eine Standard-Mitgliedschaft ist kostenlos und beinhaltet eine eingeschränkte Kommunikation mit anderen Mitgliedern. Auf Kundenwunsch kann ein Einzelpaket (Coins) oder ein Upgrade auf eine Vip-Mitgliedschaft vorgenommen werden. Die genauen Angebote sowie Preisinformationen entnehmen Sie bitte der Seite http://www.dating-finder.com/premium. Der dort ausgewiesene Beitrag für eine VIP Mitgliedschaft wird wiederkehrend gemäß dem vom Kunden ausgewählten Zahlungsintervall (30 Tage, 90 Tage und 180 Tage) belastet. Bereits gebuchte Mitgliedsbeiträge sind wie auch Einzelpaketbuchungen nicht rückerstattungsfähig.“
Von den genauen Kosten ist hier jedoch auch nichts zu lesen. Auch unter dem angegebenen Link findet man keine Kostenübersicht, sondern nur eine Registrierungsseite, die abermals mit einer gratis Anmeldung wirbt, ohne weitere Kosten zu nennen.
Zudem kann man schnell hohe Kosten für Flirt Coins ausgeben. So z.B. für ein „Platin Paket 2000 Coins“.
Weiter erfährt man erst bei einem sehr genauen Blick in den AGB, dass die persönlichen Profildaten zu Werbezwecken auch von nicht näher bezeichneten „Partnern“ der Firma genutzt werden. So heißt es in den AGB:
„Alle Angaben und vom Nutzer hochgeladene Fotos dürfen zu Werbezwecken durch den Anbieter und dessen Vertreter und unserer angeschlossenen Partner über jegliche Kommunikationsmittel wie Internet, E-Mail, Radio, Fernsehen, Presse etc. verbreitet und unbeschränkt genutzt werden um Ihre Kontaktchancen damit zu steigern.“
Rechnungen statt Liebesnachricht
Werden die geforderten Beträge für das – oftmals ungewollte – Premiumabo nicht gezahlt, so droht die Einschaltung eines Inkassodienstleisters, wie vorliegend der National Inkasso GmbH (vormals wohl auch Jedermann Inkasso GmbH).
Dadurch steigt die Hauptforderung um weitere Mahngebühren/Verzugszinsen an und der Zahlungsdruck auf die Betroffenen wird erhöht.
Erfolgreich aus dem Abo
Bewahren Sie Ruhe und zahlen Sie die Forderung nicht vorschnell!
Die Zahlungsaufforderungen bzw. Rückbuchung bereits eingezogener Beiträge sollten sie dringend anwaltlich überprüfen lassen. Denn anders als in dem Mahnschreiben angegeben, ist die Rechtmäßigkeit der geltend gemachten Forderung oftmals fraglich und es bestehen gute Verteidigungschancen!
Gleichfalls sollte die Forderungen auch nicht weiter ignoriert werden, da Sie sonst eine Geltendmachung vor Gericht riskieren, was mit weiteren Kosten verbunden ist. Zudem fallen so immer weitere Abo-Gebühren an.
Die Ersteinschätzung ist kostenfrei und unverbindlich – so konnten wir schon viele Betroffene erfolgreich gegen ungewollte Abos verteidigen.