Logsoft Limited

Inkasso durch DaoPay GmbH und Kanzlei KSP Rechtsanwälte

Die Logsoft Limites aus Malta betreibt diverse Sex- bzw. Dating-Websites, wie treffegirls.com. 

Dabei tappen Nutzer immer wieder auf der Suche nach der großen Liebe bzw. dem schnellen erotischen Abenteuer in ein kostspieliges Abo.

Das Versprechen von der großen Liebe 

Dabei sind die Dating-Plattformen immer nach dem gleichen Schema aufgebaut. 

Auf einer modernen Startseite wird man von Bildern attraktiver, junger Frauen zur Registrierung auf der Webseite animiert. 

So heißt es auszugsweise auf der Startseite von treffegirls.com:

„Ein kostenloser Dating-Service für Liebesabenteuer & Spass! 

(…) Die deutsche Dating-Site, die Sonne in Ihr Leben bringt

Für Singles sind die ersten Schritte auf einer Dating-Seiten kinderleicht. Wir verraten Ihnen aber, was Sie beachten sollten, sobald Sie sich registriert und Ihr Profil mit Foto und ein paar Infos über sich selbst eingerichtet haben. Beachten Sie ein paar Dating-Regeln. Seien Sie mutig – finden Sie jemanden, der Ihnen gefällt, sollten Sie die Person am besten sofort kontaktieren. Seien Sie aufmerksam – stellen Sie anderen Fragen zu deren Profil und machen Sie Komplimente. Seien Sie sensibel – fragen Sie andere, wie ihr Tag war und wie es ihnen geht. Seien Sie emotional – zeigen Sie aufrichtige Leidenschaft.“

Von etwaigen Gebühren ist hier nichts zu lesen. 

Für die Registrierung bedarf es nur der Angabe des Geschlechts, des Alters, der Emailadresse, der Auswahl eines Passwortes und der Angabe einer Emailadresse. 

Das Problem mit der Probemitgliedschaft

Um jedoch die wesentlichen Funktionen der Plattform nutzen zu können (z. B. Kontaktaufnahme, Lesen von Nachrichten) bedarf es des Abschlusses einer kostenpflichtigen (Premium-) Mitgliedschaft. Oftmals wird zunächst eine kostenlose Probemitgliedschaft für eine kurzen Zeitraum, z.B. 14 Tage angeboten.

Doch hier lauert für viele Nutzer eine Gebührenfalle, da sich diese Probemitgliedschaft üblicherweise ohne rechtzeitige Kündigung automatisch in eine kostenpflichtige Mitgliedschaft verlängert.

Erst ein genauer Blick in die AGB offenbart, dass hier teure Abokosten drohen. 

So heißt es in den AGB von treffegirls.com u.a.:

„Wenn Sie als Gast oder Gratismitglied auf die Website zugreifen wollen, ist keine Gebühr zu entrichten. Wir möchten Sie allerdings darauf hinweisen, dass Sie als Gast oder Gratismitglied nur eingeschränkten Zugriff auf bestimmte Funktionen und Bereiche der Services haben. Wenn Sie einen vollen Zugriff haben möchten, müssen Sie Ihr Konto hochstufen und Vollmitglied werden, indem Sie eines unserer Abo-Pakete erwerben.“

Von den genauen Kosten ist hier jedoch auch nichts zu lesen. Man erfährt lediglich, dass es verschiedene Pakte mit unterschiedlicher Laufzeit gibt (z.B. 3-Tage oder 1-Woche Probeabos oder 1-, 3- oder 6-Monatsabos).

Erst über einen weiteren Link gelangt man zu einer Kostenübersicht:

„Volle Mitgliedschaft:

3 Tage Testversion 5,97 €

1 Monat 39,99 €

3 Monate 83,97 €

6 Monate 119,94 €“

Dabei tappen viele Nutzer gerade über die Nutzung eines Probeabos/Testversion in einen ungewollten Abovertrag, da sich auch diese günstigen Probeabos bei nicht rechtzeitiger Kündigung automatisch in eine teure Mitgliedschaft verlängern.

Weiter erfährt man erst bei einem sehr genauen Blick in den AGB, dass die persönlichen Profildaten auch von nicht näher bezeichneten „Partnerseiten“ der Firma genutzt werden. So heißt es in den AGB:

„Sie ermächtigen uns, Ihre Profildaten wie Name, Foto, „Flirtspruch“, Beschreibung usw. im ganzen oder in Teilen zu kopieren und unseren Partnerseiten sowie unseren Konzernunternehmen weiterzuleiten, um Ihnen unsere Services zur Verfügung stellen zu können sowie für Marketing- und andere Zwecke.“

Ärgerlich für viele Nutzer: Die AGB werden als Bild angezeigt, so dass eine Suchefunktion nach Schlagwörtern, wie „Kosten“ oder „Kündigung“ nicht möglich ist. 

Es drohen Rechnungen statt Liebesnachrichten

Werden die geforderten Beträge für das – oftmals ungewollte – Abo nicht gezahlt, so droht die Einschaltung eines Inkassodienstleisters.

Vorliegend wird die Zahlungsabwicklung über die DaoPay GmbH abgewickelt.

Wird auf die Zahlungsaufforderung hin nicht gezahlt, so droht die Einschaltung der Kanzlei KSP Rechtsanwälte aus Hamburg.

Damit steigt nicht nur die Forderung durch immer weitere Mahngebühren, auch der Zahlungsdruck auf die Betroffenem steigt durch die anwaltliche Geltendmachung. 

Erfolgreich aus dem Abo

Bewahren Sie Ruhe und zahlen Sie die Forderung nicht vorschnell! 

Die Zahlungsaufforderungen bzw. Rückbuchung bereits eingezogener Beiträge sollten sie dringend anwaltlich überprüfen lassen. Denn anders als in dem Mahnschreiben angegeben, ist die Rechtmäßigkeit der geltend gemachten Forderung oftmals fraglich und es bestehen gute Verteidigungschancen!

Gleichfalls sollte die Forderungen auch nicht weiter ignoriert werden, da Sie sonst eine Geltendmachung vor Gericht riskieren, was mit weiteren Kosten verbunden ist. Zudem fallen so immer weitere Abo-Gebühren an. 

Zudem kann hier ein Auskunft- und Unterlassungsanspruch gegen die Firma hinsichtlich der weiter gegebenen Profildaten geprüft werden. 

Die Ersteinschätzung ist kostenfrei und unverbindlich – so konnten wir schon viele Betroffene erfolgreich gegen ungewollte Abos verteidigen.

Kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung

Ihr Ansprechpartner: Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV) und leitender Rechtsanwalt der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte und berät insbesondere im Wettbewerbs-, IT- und Datenschutzrecht.