Jestoro GmbH (FunDorado porno.de)

Inkasso durch BID (Bayrischer Inkasso Dienst)

Nutzer von Erotik-Plattformen der Jestoro GmbH (Fundorado, porno.de) geraten all zu schnell in einen ungewollten Abovertrag. 

Es drohen Mahnungen durch den Inkassodienstleister BID (Bayrischer Inkasso Dienst) aus Coburg.

Wenn auch Sie betroffen sind, erfahren Sie hier, wie Sie reagieren sollten.

Auf der Suche nach einem erotischen Abenteuer

Die Jestoro GmbH aus Hamburg (Geschäftsführer Mirko Drenger vormals FunDorado GmbH) betreibt u.a. die Plattform fundorado.de/.com (porno.de). 

Die Erotikplattform, für die u.a. Micaela Schäfer wirbt, schreibt über das Angebot von fundorado u.a. Fogendes:

„Welche Inhalte gibt es auf FunDorado.com zu sehen?

Über 30 Livecams mit Amateur-Girls rund um die Uhr

Starshows: Livecams mit Promis wie Nacktschnecke Micaela Schäfer oder populären Cam-Girls mehrfach die Woche für 90 Minuten inkl. Chatfunktion

Influencer Inhalte: FSK-18-Inhalte Inhalte von Influencern und YouTubern komplett unzensiert und in voller Länge

Reality-Serien und eine riesige Videothek mit tausenden Filmen

Mit dem kostenlosen Schnupper-Tarif kannst du alle Inhalte für 21 Tage ausprobieren – ganz ohne versteckte Kosten“

Das Portal bietet dabei verschiedene Mitgliedschaft-Modelle an. In den AGB heißt es auszugsweise:

„Jestoro bietet dem Nutzer folgende Mitgliedschaften mit unterschiedlichen Laufzeiten und unterschiedlichen Leistungen an: 

das Schnupper-Paket mit einer Mindestvertragslaufzeit von 21 Tagen; 

das Basis-Paket mit einer Mindestvertragslaufzeit von einem Monat; 

das Silber-Paket mit einer Mindestvertragslaufzeit von sechs Monaten; 

das Gold-Paket mit einer Mindestvertragslaufzeit von zwölf Monaten; 

das Platin-Paket mit einer Mindestvertragslaufzeit von vierundzwanzig Monaten.

Das Problem mit der Probemitgliedschaft

In ein ungewolltes Abo gerät man dabei zumeist, durch ein angebotenes „Schnupper Paket“, einem Probeabo.

Dieses Schnupper-Paket wird kostenlos für 21 Tage angeboten.

Allerdings verlängert sich auch dieses Paket automatisch ohne Kündigung in ein Basis Abo, welches sich ebenfalls bei nicht rechtzeitiger Kündigung immer weiter verlängert. 

So heißt es in den AGB auszugsweise:

„Erfolgt eine Kündigung nicht, verlängert sich der Vertrag jeweils automatisch um die vereinbarte Mindestlaufzeit. Handelt es sich bei der Mitgliedschaft um das Platin-Paket, dann wird der Vertrag automatisch um weitere zwölf Monate zum halben Platin-Paket Preis verlängert. Handelt es sich bei der Mitgliedschaft um das Schnupper-Paket, dann geht das Paket ungekündigt nach Ablauf der Laufzeit in das Basis-Paket über.

Hier kann es teuer werden

Werden die geforderten Beträge nicht gezahlt, so wird ein Inkassodienstleister mit der weiteren Forderungsgeltendmachung beauftragt.

Vorliegend ist dies der BID (Bayrischer Inkasso Dienst) aus Coburg.

Neben der Hauptforderung werden kann Mahnspesen (10,- Euro), Inkassokosten (70,20 Euro) und Verzugszinsen geltend gemacht. 

In der Mahnung heißt es:

„Nach fruchtlosem Fristablauf sind weitere Maßnahmen, verbunden mit erneuten Kosten zu Ihren Lasten unvermeidbar“.

Erfolgreich aus dem Abo

Sie sollten schnell reagieren, bevor weitere Inkasso-Kosten durch Rechtsanwaltskanzleien entstehen oder gerichtliche Schritte gegen Sie eingeleitet werden.

Eine anwaltliche Prüfung geht schnell und die Verteidigungschancen sind bei Verteidigung durch einen Rechtsanwalt sehr gut: Wir greifen die Forderungen mit juristischer Argumentation an und führen hier eine rückwirkende Anfechtung für Sie durch!

Wir konnten schon viele Betroffene erfolgreich gegen derartige Dating-Plattformen verteidigen bzw. die Verträge kurzfristig anfechten, da oftmals auf die Gebührenpflichtigkeit nicht ausreichend hingewiesen wird oder unwirksame AGB Klauseln verwandt werden.

Hier gilt es eine Einzelfallprüfung vornehmen zu lassen.

Die Ersteinschätzung ist kostenfrei und unverbindlich – so konnten wir schon viele Betroffene erfolgreich gegen ungewollte Abos verteidigen.

Kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung

Ihr Ansprechpartner: Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV) und leitender Rechtsanwalt der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte und berät insbesondere im Wettbewerbs-, IT- und Datenschutzrecht.