Boncheck GmbH (Handels Union Deutschland):
Jahresgebühr für Premium Mitgliedschaft

Inkasso durch die First Debit GmbH

Gewerbetreibende erhalten Schreiben der  Boncheck GmbH (Geschäftsführer Tolga Akcay) aus Steinhagen bzw. der Handels Union Deutschland, kurz nachdem Sie eine Eintragung/Änderung in dem offiziellen Handelsregister haben vornehmen lassen. Es handelt sich um ein Angebote für eine 2 Jahres Premium Mitgliedschaft auf handels-union.de, die man bei flüchtigem Blick für eine Rechnung für einen bereits bestehenden Vertrag halten kann. 

Bei Unterschrift drohen hohe Rechnungen für Abokosten und bei Zahlungsverweigerung Inkassoforderungen der First Debit GmbH aus Hamm.

Wenn auch Sie betroffen sind, erfahren Sie hier mehr. 

Vertragsschluss durch Zahlung

Gewerbetreibende und Freiberufler erhalten Schreiben der Handels Union Deutschland, bzw. der Boncheck GmbH aus Düsseldorf (Geschäftsführer Tolga Akcay).

Bei einem schnellen Blick, kann man meinen, es handele sich um die Rechnung für einen kürzlich erfolgten Eintrag (bzw. eine Änderung) im offiziellen Handelsregister. Dementsprechend wird der offizielle Handelsregistertext eingangs des Schreibens widergegeben. 

Verlangt werden in der Kostenaufstellung 288,00 Euro. 

Dem Schreiben ist ein vorausgefüllter Überweisungsträger beigefügt. 

Erst ein genauer Blick offenbart, dass es sich hier erst um den Abschluss eines Vertrages und nicht bloß um eine Rechnung für den bereits erfolgten Handelsregistereintrag handelt. So schließt man bei Zahlung einen Vertrag für eine 2 jährige Premiummitglieschaft auf www.handels-union.de für insgesamt 576,00 Euro ab.

Laut handels-union.de handelt es sich um eine Firmendatenbank. So heißt es auf der Startseite auszugsweise:

„EXCLUSIVE B2B FIRMEN UND PRODUKT DATENBANK

Finden Sie Hersteller, Lieferanten, Produkte & Dienstleistungen aus Industrie, Wirtschaft & Handel“

In den AGB liest man zum Zustandekommen des Vertrages folgendes:

„Der Vertragsschluss findet individuell durch Angebot und Annahme statt. Soweit nicht anders vereinbart ist hierbei der übliche Ablauf, dass wir Ihnen ein Angebot für einen Premium-Service erteilen, welches Sie innerhalb von zwei Wochen annehmen können. Die Annahme kommt auch durch die Zahlung des ersten Jahresbeitrages zustande.

Hier kann es schnell teuer werden

Durch eine vorschnelle Zahlung kommt so erst ein neuer Vertrag zu Stande. Zu beachten ist, dass es sich hier um einen Abovertrag handelt. Es werden somit noch weitere Gebühren fällig.

Dabei ist es für Betroffene oft nicht leicht sich von dem Abovertrag zu lösen und einmal geleistete Zahlungen zurück zu erhalten.

Ein Widerspruch von Betroffenen wurde in einem uns vorliegenden Fall nicht akzeptiert und bloß als Kündigung nach Ablauf der 2 Jahren gewertet.

Bei Zahlungsverweigerung der 2. Jahresgebühr (insgesamt werden 576,- Euro fällig) wird ein Inkassodienstleisters, vorliegend die First Debit GmbH, zur weiteren Zahlungsbeitreibung eingeschaltet. 

Dadurch kommen zu den Abogebühren weitere Mahn-und Inkassokosten. 

Erfolgreich aus dem Abo

Sie sollten nun schnell reagieren, bevor weitere Inkasso-Kosten durch Rechtsanwaltskanzleien entstehen oder gerichtliche Schritte gegen Sie eingeleitet werden.

Sollten Sie bereits eine Zahlung geleistet haben und dadurch einen Abovertrag mit der Firma eingegangen sein, kommt anwaltliche Hilfe nicht zu spät.

Es ist eine Anfechtung/Widerruf des Vertrags zu prüfen.

Hier bestehen bei anwaltlicher Vertretung gute Verteidigungschancen und die Möglichkeit geleistete Gelder zurückzufordern. 

Die Ersteinschätzung ist kostenfrei und unverbindlich – so konnten wir schon viele Betroffene erfolgreich gegen ungewollte Abos verteidigen.

Kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung

Ihr Ansprechpartner: Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV) und leitender Rechtsanwalt der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte und berät insbesondere im Wettbewerbs-, IT- und Datenschutzrecht.