Screenacy (= Bonsai Limited, Jamaica) bietet „unbegrenztes Streaming“.
Hier können Nutzer schnell ungewollt in einen teuren Abovertrag geraten.
unbegrenztes Straming nicht umsonst
screenacy.co bietet „unbegrenztes Streaming“ von Filmen und Musik.
Auf der Startseite heißt es auszugsweise.
„Grenzenloses Entertainment.
Für alle.
Werde Mitglied und erhalte unbegrenzten Zugang zu unserem vollständigen Angebot an Filmen, Musik, eBooks, Games und Software. Wähle und spiele was auch immer du magst!“
Die Seite bietet eine kostenlose Registrierung an und in der Anmeldemaske heißt es :
„Teste jetzt gratis“
Doch hier lohnt ein genauer Blick in die AGB, denn schnell hat man ein kostspieliges Abo abgeschlossen.
So heißt es auszugsweise:
„Der Service wird in Form eines Abonnements („Abo“) angeboten. Die Anmeldung zum Service erfolgt hierbei durch Angabe der hierzu erforderlichen Daten, insbesondere der E-Mail-Adresse. Die Abrechnung des Abo erfolgt über die jeweils angebotenen Zahlungswege (z.B. Kreditkarte). (…)
Die Bestellung eines Abos erfolgt wie in Ziffer 2 beschrieben. Ist für ein Abo ausdrücklich ein Laufzeitende angegeben und keine automatische Verlängerung vorgesehen, so endet das Abo mit Ende der angegebenen Laufzeit. In allen anderen Fällen verlängert sich das Abo nach Ablauf der ersten Abo-Periode um einen Zeitraum von gleicher Dauer, wenn der Kunde das Abo nicht zuvor gekündigt hat. Im Falle einer solchen Abo-Verlängerung ist für die neue Abo-Periode erneut das Abo-Entgelt mit Beginn der Abo-Periode zu zahlen.“
So geraten viele Nutzer u.a. in eine kostspieligen Abovertrag, wenn sie währen der kostenlosen Testphase nicht rechtzeitig kündigen.
Wir helfen Ihnen!
Sie sollten nun schnell reagieren, bevor weitere Inkasso-Kosten durch Rechtsanwaltskanzleien entstehen oder gerichtliche Schritte gegen Sie eingeleitet werden.
Lassen Sie eine Rückbuchung bereits gezahlter Beträge prüfen.
Eine anwaltliche Prüfung geht schnell und die Verteidigungschancen sind bei Verteidigung durch einen Rechtsanwalt sehr gut.
Hier bestehen unseres Erachtens erhebliche Zweifel an dem rechtmäßigen Zustandekommen eines Abovertrags.
Die Ersteinschätzung ist kostenfrei und unverbindlich – so konnten wir schon viele Betroffene erfolgreich gegen derartige ungewollte Aboverträge verteidigen.