„Dienstleistungsverträge“ der Creditor Consulting GmbH aus Rosenheim: Statt eines erhofften Kredits drohen Mahnungen durch die ETI experts GmbH.
Welche Masche steckt dahinter?
Die Creditor Consulting GmbH verschickt „Dienstleistungsverträge“, welche „nur noch gegengezeichnet“ werden müssten. Gegenstand des Vertrages ist die Hilfestellung
„bei der Bewältigung verschiedener technischer, buchhalterischer sowie wirtschaftlicher Aufgaben und Probleme im Zusammenhang mit dessen Verschuldung“.
Ausdrücklich ist erwähnt, dass der Vertrag keine Vermittlung oder Gewährung eines Darlehens oder Kredites beinhaltet. In dem Schreiben wird die Bezahlung einer Bearbeitungsgebühr gefordert. Statt des erhofften Kredits gibt es somit noch weitere Kosten, nämlich die für eine sogenannte Finanzsanierung.
Im Internet findet man nur wenige Informationen über die Firma und ihre Tätigkeit/Expertise. Die Seriosität dieses Angebots ist hier mehr als fraglich.
Kosten statt Kredit
Betroffene berichten uns, dass Sie davon ausgegangen seien, einen Kredit zu beantragen. Betroffenen, die auf der Suche nach der Vergabe von Krediten oder Darlehen sind, kann jedoch nicht empfohlen werden, den dem Anschreiben beigefügten Vertrag zu unterschreiben. Denn statt einer Finanzsanierung bzw. statt eines Kredits drohen nur weitere Kosten.
Creditor Consulting GmbH fordert nämlich die Zahlung einer einmaligen Bearbeitungsgebühr in Höhe von 485,00 EUR. Eine große Summe für die Zielgruppe des Schreibens, nämlich Menschen, die in finanzielle Not geraten sind.
Zahlt man diesen Betrag nicht, droht die Einschaltung der Inkassofirma ETI experts GmbH, wodurch weitere Kosten in Form von Mahngebühren bzw. Verzugsschaden entstehen.
Wir helfen Ihnen!
Sie sollten nun schnell reagieren, bevor weitere Inkasso-Kosten durch Rechtsanwaltskanzleien entstehen oder gerichtliche Schritte gegen Sie eingeleitet werden.
Lassen Sie einen Widerruf bzw. eine Anfechtung des Vertrages anwaltlich prüfen.
So bestehen durchaus gute Chancen, den Vertragsschluss rückgängig zu machen und die Forderung der Firma zurückzuweisen.
Die Ersteinschätzung ist kostenfrei und unverbindlich – so konnten wir schon viele Betroffene erfolgreich gegen ungewollte Verträge verteidigen.