Flirtano GmbH

Inkasso durch enDibito + Kanzlei Schuster

Die Flirtano GmbH betreibt diverse Sex- bzw. Dating-Websites. Dabei tappen Nutzer immer wieder auf der Suche nach der großen Liebe bzw. dem schnellen erotischen Abenteuer in einen kostspieligen Abovertrag.

Auf der Suche nach der großen Liebe

Die Flirtano GmbH mit Sitz in Bremen (Geschäftsführer Mathias Seemann) betreibt diverse Dating-Plattformen, wie u.a.:

  • ReifeKontakte.de
  • FirstDate.at
  • JustDate.at
  • Milfs.at
  • Milfs.de
  • Milfs.ch
  • tempodates.de
  • instabang.de

Dabei sind derartige (Sex) Dating-Plattformen immer nach dem gleichen Schema aufgebaut.

Auf einer modernen Startseite wird man von Bildern attraktiver, junger Frauen zur Registrierung auf der Webseite animiert. 

So wirbt die Seite reifekontakte.de direkt auf der Startseite mit

„Finden Sie noch heute Ihr Date“

und

„Jetzt kostenlos registrieren!“.

Es werden Fotos von (angeblichen) attraktiven – meist nur mit Unterwäsche bekleideten – Nutzerinnen mit Namen und Alter angezeigt. In kleiner grauer Schrift ist unter den Bildern folgendes zu lesen:

„Diese Personen sind möglicherweise keine echten Mitglieder.“

Von etwaigen Gebühren ist hier nichts zu lesen. 

Das Problem mit der Probemitgliedschaft

Um jedoch die wesentlichen Funktionen der Plattform nutzen zu können (z. B. Kontaktaufnahme) bedarf es des Abschlusses einer kostenpflichtigen (Premium-) Mitgliedschaft. Oftmals wird zunächst eine kostenlose Probemitgliedschaft für eine kurzen Zeitraum, z.B. 14 Tage angeboten. Die Kosten für diese Probemitgliedschaft sind mit oftmals nur 1,- Euro sehr gering und verleiten viele Nutzer zur Registrierung.

Doch hier lauern für viele Nutzer unbewusste Gebühren, da sich diese Probemitgliedschaft üblicherweise ohne rechtzeitige Kündigung automatisch in eine kostenpflichtige Mitgliedschaft verlängert, die locker 89,90 Euro monatlich kosten kann.

Erst ein genauer Blick in die AGB offenbart, dass hier teure Abokosten drohen. 

So heißt es in den AGB von reifekontakte.de u.a.:

„Die Registrierung erfolgt kostenfrei. Der Kunde geht damit ein kostenfreies Vertragsverhältnis mit dem Anbieter ein, welches sich nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen richtet.

Der Anbieter bietet weitergehende Leistungen, welche kostenpflichtig sind, um Zugang zu erweiterten digitalen Inhalten zu erhalten. Mit dem Abschluss einer kostenpflichtigen Mitgliedschaft geht der Kunde ein weiteres Vertragsverhältnis mit dem Anbieter ein, welches sich ebenfalls nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen richtet und dass der Kunde durch Anklicken des Buttons „Kaufen“ beendet. (…) Der Vertrag über eine kostenpflichtige Mitgliedschaft verlängert sich automatisch um die bei der Bestellung vereinbarte Laufzeit.“

reifekontakte.de

Aus der günstigen Probemitgliedschaft wird so schnell eine teure Premiummitgliedschaft, die sich immer weiter verlängert, wenn man nicht rechtzeitig kündigt. Dabei variieren auch die Kündigungsfristen, welche für die Nutzer oft nicht nur schwer zu durchblicken sind. 

Mahnungen statt Liebesnachrichten

Werden die geforderten Beträge für das – oftmals ungewollte – Premiumabo nicht gezahlt, so droht die Einschaltung eines Inkassodienstleisters.

Vorliegend bedient sich die GmbH der Inkassofirma enDibito, durch deren Inanspruchnahme noch weitere Mahnkosten zu der Hauptforderung hinzukommen.

Wird auch auf die Schreiben der enDebito nicht geleistet so wird in einer weiteren Eskalationsstufe die Kanzlei Schuster zur weiteren Geltendmachung der Forderung mandatiert, wodurch die Kosten immer weiter steigen. 

Erfolgreich aus dem Abo

Bewahren Sie Ruhe und zahlen Sie die Forderung nicht vorschnell! 

Die Zahlungsaufforderungen bzw. Rückbuchung bereits eingezogener Beiträge sollten sie dringend anwaltlich überprüfen lassen. Die Rechtmäßigkeit der geltend gemachten Forderung ist oftmals fraglich, da zu prüfen bleibt, ob auf die Gebührenpflichtigkeit ausreichend hingewiesen worden ist. Dazu bedarf es einer genauen juristischen Prüfung der AGB Klauseln. 

Es bestehen gute Verteidigungschancen!

Gleichfalls sollte die Forderungen auch nicht weiter ignoriert werden, da Sie sonst eine Geltendmachung vor Gericht riskieren, was mit weiteren Kosten verbunden ist. Zudem fallen so immer weitere Abo-Gebühren an. 

Die Ersteinschätzung ist kostenfrei und unverbindlich – so konnten wir schon viele Betroffene erfolgreich gegen ungewollte Abos verteidigen.

Kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung

Ihr Ansprechpartner: Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV) und leitender Rechtsanwalt der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte und berät insbesondere im Wettbewerbs-, IT- und Datenschutzrecht.