Vorsicht Abo: Flirtcafe Online GmbH

Mahnung durch Kanzlei Auer Witte Thiel

Die FlirtCafe Online GmbH aus Mohnheim am Rhein betreibt u.a. das Dating-Portal flirtcafe.de.

Dabei tappen Nutzer schnell in ein kostspieliges Abo. 

Bei Zahlungsverweigerung drohen u.a. Mahnungen durch die Kanzlei Auer Witte Thiel.

Auf der Suche nach der großen Liebe

Die Plattform flirtcafe.de wirbt mit Flirts und Chats für Jedermann. Unter „Über Uns“ leist man auszugsweise Folgendes:

„Flirtcafe.de ist Spezialist in Sachen Flirten, daten und chatten
Bei uns hast Du nicht nur die Möglichkeit, zu flirten, chatten und Deine Liebe des Lebens zu finden. Auf Flirtcafe.de findest Du auch noch jede Menge andere Anregungen, Erfahrungen, Ideen aus dem Land der Gefühle.

Flirtcafe.de steht für Vertrauen, Qualität und Sicherheit. 

Flirtcafe.de bietet eine grosse Auswahl an hochwertigen und seriösen Persönlichkeitsprofilen.

Auch Du wirst bei uns zufrieden sein, einfach anmelden uns losflirten.“

Dabei wird mit einer kostenlosen Registrierung geworben. Von etwaigen Gebühren ist auf der Startseite nichts zu lesen. Zur Anmeldung bedarf es nur weniger Angaben. 

Das Problem mit der Probemitgliedschaft

Die erstmalige Anmeldung auf der Plattform ist für gewöhnlich kostenlos. Für diverse Angebote (Nachrichtendienst etc.) muss man jedoch ein kostenpflichtiges Abo abschließen. Dazu bietet die Flirtcafe GmbH ein Testabo für 10 Tage für nur 1,99 Euro an. 

Vielen Nutzern ist jedoch nicht bewusst, dass sich dieses günstige Testabo ohne rechtzeitige Kündigung automatisch zu einem weitaus höheren Preis verlängert.

Dazu heißt es auszugsweise in den AGB:

„Das kostenpflichtige Testabonnement hat eine Laufzeit von 10 Tagen und kann jederzeit mit dreitägiger Frist zum Ablauf gekündigt werden. Es verlängert sich um 6 Monate zum Preis von 19 Euro wöchentlich inklusive Mehrwertsteuer, wenn es innerhalb dieser Frist nicht gekündigt wird. Wenn der Kunde nicht zum Ablauf des laufenden Verlängerungszeitraums kündigt, verlängert sich der Vertrag um jeweils weitere 6 Monate zum vorgenannten Preis. Die Kündigung zum Ende des jeweiligen sechsmonatigen Vertragszeitraums ist mit einer Frist von 2 Monaten vor Ablauf der Laufzeit möglich.“ 

Die Kostenfalle

Werden die Beträge zurückgebucht oder Zahlung verweigert, droht die Einschaltung von Inkassofirmen oder Rechtsanwälten.

Vorliegend bedient sich die Firma der Kanzlei Auer Witte Thiel, welche uns aus diversen anderen Dating-Abo-Fällen bekannt ist. 

Die Mahnungen werden entweder per Post oder per E-Mail verschickt. Reagiert man auf die erste Zahlungsaufforderung nicht, folgen in der Folge meist weitere Mahnungen.

Dadurch steigt die Forderung um weitere Mahn- und Anwaltskosten.

Ein Verweis auf die SCHUFA erhöht dabei den Zahlungsdruck auf die Abgemahnten oftmals nicht unerheblich.

Erfolgreich aus dem Abo

Sie sollten nun schnell reagieren, bevor weitere Inkasso-Kosten durch Rechtsanwaltskanzleien entstehen oder gerichtliche Schritte gegen Sie eingeleitet werden.

Zahlen Sie nicht vorschnell! Lassen Sie die Rechtmäßigkeit der Forderung überprüfen. 

Die Zahlungsaufforderungen bzw. Rückbuchung bereits eingezogener Beiträge sollten sie dringend anwaltlich überprüfen lassen. 

Wir greifen die Forderungen mit juristischer Argumentation an und führen hier eine rückwirkende Anfechtung für Sie durch!

Die Ersteinschätzung ist kostenfrei und unverbindlich – so konnten wir schon viele Betroffene erfolgreich gegen ungewollte Abos verteidigen.

Kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung

Ihr Ansprechpartner: Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV) und leitender Rechtsanwalt der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte und berät insbesondere im Wettbewerbs-, IT- und Datenschutzrecht.