free communication GmbH – Colleon AG

Die free communication GmbH aus Düsseldorf betreibt diverse Sex- bzw. Dating-Websites, wie single.de. Dabei tappen Nutzer immer wieder auf der Suche nach der großen Liebe bzw. dem schnellen erotischen Abenteuer in einen kostspieligen Abovertrag.

Das Versprechen von der großen Liebe 

Dabei sind die Dating-Plattformen immer nach dem gleichen Schema aufgebaut. 

Auf einer modernen Startseite wird man von Bildern attraktiver, junger Frauen zur Registrierung auf der Webseite animiert. Oftmals werden auch positive Erfahrungsberichte von vermeintlichen Nutzern eingeblendet. 

So heißt es auf der Startseite von single.de auszugsweise:

„2 Millionen Singles warten auf Dich – Online Dating mit unserer Singlebörse

Sicher, seriös und kostenlos

Single.de ist seit 2001 die beliebteste Singlebörse Deutschlands.

Wir stehen für eine hohe Qualität, garantieren Anonymität und gehen sicher mit deinen Daten um.“

Dabei bedarf es zur „kostenlosen Anmeldung“ nur der Angabe des Geschlechts und ob man eine Frau oder einen Mann sucht, sowie in einem weiteren Schritt der Angabe der Email Adresse und der Wahl eines Passworts. Von einer Gebührenpflichtigkeit ist hier nichts zu lesen. 

Rechnung trotz kostenfreier Anmeldung

Um jedoch die wesentlichen Funktionen der Plattform nutzen zu können (z. B. Kontaktaufnahme, Lesen von Nachrichten) bedarf es des Abschlusses einer kostenpflichtigen (Premium-) Mitgliedschaft. 

Erst ein genauer Blick in die AGB offenbart, dass hier teure Abokosten drohen können. 

So heißt es in den AGB von single.de u.a.:

„Die Nutzung der Leistung durch free communication auf dem Portal von Single.de ist kostenfrei, sofern der Nutzer nicht vor Inanspruchnahme eines Dienstes auf eine Kostenpflicht hingewiesen wird. (…)

Die für die Inanspruchnahme der kostenpflichtigen Leistungen anfallenden Entgelte bestimmen sich nach den jeweils bei Vertragsschluss gültigen Preisen.“

Single.de bietet dabei verschiedene Mitgliedschaften (3, 6 oder 12 Monate). Doch über die genauen Gebührenhöhe findet man in den AGB nichts.

Weiter erfährt man, dass sich das Abo automatisch verlängert, wenn man nicht rechtzeitig kündigt. 

Rechnungen statt Liebesbriefe

Werden die geforderten Beträge für das Premiumabo nicht gezahlt, so droht die Einschaltung eines Inkassodienstleisters.

Im vorliegenden Fall ist dies die Colleon GmbH, die auch für andere Singlebörsen Betreiber als Inkassodienstleister tätig wird (z.B. für die Xenolith Ltd.)

So heißt es in Mahnschreiben der Colleon GmbH beispielsweise auszugsweise;

Sehr geehrter Herr…,

unser Auftraggeber die Firma free communiction GmbH, Fritz-Vomfelde-Str. 34, 40547 Düsseldorf ist Betreiber des Online-Dating-Portals single.de. Sie haben dort eine kostenpflichtige Plus-Mitgliedschaft abgeschlossen, um Premium-Services in Anspruch nehmen zu können. Ihre Kundennummer lautet…“

Dabei wird in den Mahnschreiben der Zahlungsdruck auf die Betroffenen dadurch erhöht, dass nun weitere Mahnkosten hinzukommen und mit gerichtlichen Schritten gedroht wird. 

Erfolgreich aus dem Abo

Sie sind wahrscheinlich Opfer eines ungewollten Abos geworden. Was sollten Sie jetzt tun, um dem Treiben schnelles Ende zu setzen?

Lassen Sie die Abbuchungen bzw. Forderungen unbedingt anwaltlich prüfen, ansonsten riskieren Sie, dass weitere Abbuchungen bzw. Mahnungen folgen. Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Falles vor.

Wir prüfen, ob die Forderung überhaupt zu Recht geltend gemacht wird, sprich, ob überhaupt ein wirksamer Vertrag zustande gekommen ist.

Gleichfalls sollte die Forderungen auch nicht weiter ignoriert werden, da Sie sonst eine Geltendmachung vor Gericht riskieren, was mit weiteren Kosten verbunden ist. Zudem fallen so immer weitere Abo-Gebühren an. 

Für eine erfolgreiche Beendigung der Angelegenheit sind eine anwaltliche Prüfung und Verteidigung sinnvoll. Ihre Verteidigungschancen sind gut!

Kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung

Ihr Ansprechpartner: Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV) und leitender Rechtsanwalt der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte und berät insbesondere im Wettbewerbs-, IT- und Datenschutzrecht.