Interdate S.A.

C-Date.de steht für casual-dating – dementsprechend verspricht das Portal in wenigen Schritten Flirts, diskrete Treffen oder „Spiele“. In wenigen Schritten wählen Sie bei der zunächst kostenfreien Anmeldung Geschlecht, Wohnort, Alter und Beziehungsstatus sowie ein paar Äußerlichkeiten und schon es kann losgehen. So zumindest die Theorie…

Wenig Leistungen der kostenfreien Mitgliedschaft

Zwar ist die Registrierung auf dem Dating-Portal des Betreibers Interdate S.A. tatsächlich kostenlos (Stand: 03/2020), der Funktionsumfang ist aber äußerst eingeschränkt: So lassen sich meist nur z.B. das eigene Profil gestalten, Kontaktvorschläge erhalten oder Profilbesucher bzw. „aktuell online“-Nutzer sehen, aber es können z.B. keine eigenen Nachrichten an andere Nutzer geschrieben werden. Schon die AGB von C-Date offenbaren, dass z.B. die „Wahrnehmung der übermittelten Kontaktvorschläge“ kostenpflichtig im Rahmen der sog. Premium-Mitgliedschaft sind. Durch die angepriesenen „> 10.000 Flirts pro Tag“ und „74% Flirt-Erfolgsrate“ werden Nutzer schließlich überzeugt, einfach mal ein Premium-Abo zu buchen und ihre Zahlungsdaten zu hinterlegen.

Teure Gebühren nicht vorab einsehbar

Nimmt der Nutzer des Dating-Portals als das Upgrade von der kostenfreien zur Premium-Mitgliedschaft vor, muss er die für den Vertragsschluss und die Bezahlung notwendigen Angaben ergänzen. Eine Möglichkeit, sich noch vor der kostenfreien Registrierung (und damit vor der erstmaligen Nutzung der Dating-Plattform) über die Preise zu informieren, ist nicht möglich. Eine (Vorab-)Transparenz existiert nur scheinbar: Zwar gibt es im Footer einen Link mit der Bezeichnung „Preise“ – auf der zugehörigen Unterseite www.c-date.de/c-date-preise wird dann aber die Nennung konkreter Beträge vermieden und auf unterschiedliche Kosten je nach Laufzeit des Abos verwiesen.

Über eine weitergehende Internet-Recherche konnten wir aber folgende jährliche Abo-Gebühren ermitteln (Stand: 02/2020):

  • 12 Monate Laufzeit mit 19,90 €/Monat: 238,80 €
  • 6 Monate Laufzeit mit 29,90 €/Monat: 358,80 €
  • 3 Monate Laufzeit mit 39,90 €/Monat: 478,80 €

Für ein tatsächliches „kurzes“ Testen der zum Dating notwendigen Leistungen (insbesondere Nachrichten empfangen und schicken) in der kürzesten Abo-Variante von 3 Monaten muss der Nutzer also 3x 39,90 €/Monat = 119,70 € bezahlen. Wird der Abo-Vertrag nicht mindestens 14 Tage vor Ablauf des erworbenen Zugangszeitraums gekündigt, verlängert er sich automatisch um die zuvor gebuchte Dauer.

Regelmäßig kommt es vor, dass uns Betroffene berichten, Sie haben von dem Abo erst durch eine Rechnung der Interdate S.A erfahren. Andere Betroffene erklären uns, dass Kündigungen nicht akzeptiert worden seien und weitere Beträge gefordert werden.

Inkasso-Gesellschaften, Rechtsanwälte und zusätzliche Kosten

Werden die geforderten Beträge für die Nutzung von C-Date nicht gezahlt, so wird nach Zahlungserinnerung und Mahnung z.T. in einem nächsten Schritt ein Inkasso-Unternehmen wie z. B. die Financial Service GmbH oder die TESCH mediafinanz GmbH mit der Eintreibung der Forderungen beauftragt. In der dritten Phase wird die behauptete Forderung durch die Kanzlei Auer Witte Thiel Rechtsanwälte aus München geltend gemacht. Diese sind uns bereits im Rahmen diverser Mahnungen im Auftrag unterschiedlicher Betreiber von Dating-Plattformen bekannt. Neben den Gebühren für das geschlossene Abonnement werden des Weiteren nun auch Anwaltsgebühren gefordert.

Wir helfen Ihnen!

Sie sollten in keinem Fall Zahlungen anweisen, ohne vorher die Forderungen überprüfen zu lassen.

Sie sind vermutlich in einen Abovertrag geraten und die Forderung wird eventuell unrechtmäßig geltend gemacht. Regelmäßig ist der Grund hierfür, dass die Gebührenpflichtigkeit der Plattform (und die Verlängerung des Abos) nicht ausreichend ausgewiesen wurden. Häufig werden Kündigungen – zu Unrecht – auch einfach ignoriert.

Ignorieren Sie die Forderung aber nicht einfach!
Tun Sie dies, drohen gerichtliche Schritte, die mit weiteren Kosten verbunden sind. Die Interdate S.A. behauptet zudem weiterhin einen rechtmäßig abgeschlossenen Abovertrag mit Ihnen, sodass die Nutzungsgebühren immer weiter steigen, je länger Sie untätig bleiben.

Wir helfen Ihnen!

Lassen Sie die Forderungen anwaltlich prüfen. Es bestehen sehr gute Verteidigungschancen. Eine Ersteinschätzung Ihres Falles ist für Sie unverbindlich und kostenfrei.

Schon viele Betroffene  konnten wir erfolgreich gegen ungewollteAboverträge verteidigen. Für eine erfolgreiche Beendigung der Angelegenheit sein sind eine anwaltliche Prüfung und Verteidigung unbedingt sinnvoll. Die Chancen hierzu stehen gut!

Kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung

Ihr Ansprechpartner: Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV) und leitender Rechtsanwalt der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte und berät insbesondere im Wettbewerbs-, IT- und Datenschutzrecht.