Nach Nutzung von Plattformen der McLoud Solutions Limited wie deinsystem.com drohen hohe Rechnungen (Abogebühren) der Webbilling AG und letztlich Mahnungen durch Rechtsanwalt Sebastian Kipke.
Welche Masche steckt dahinter?
Die McLoud Solutions Limited aus London betreibt u.a. die Plattform deinsystem.com. Es handelt sich dabei um einen Rabatt-/Bonus Club.
Auf der Startseite heißt es dazu u.a.:
„EXKLUSIVE ANGEBOTE VON ÜBER 300 ANBIETERN“
Es werden diverse Kategorien wie Auto & Zubehör, Bildung & Beruf, Kleidung & Mode etc. angezeigt.
Weiter heißt es auf der Startseite:
„Jetzt registrieren und noch mehr Kategorien entdecken“
Von Gebühren ist hier nichts zu lesen. Auch auf der Registrierungsseite, die nach dem Namen, Emailadresse und einem Passwort fragt, ist von Gebühren nichts zu lesen.
Erst wenn man ganz unten auf der Seite auf „AGB“ klickt, offenbart sich die potentielle Kostenfalle.
Dort heißt es zunächst zum Leistungsumfang:
„Mcloud Solutions Limited, 54-58 Tanner Street, The Brandenburg Suite, Tanner Place, London SE1 3PH, Großbritannien stellt ihren Kunden ein Kundenbindungs- und Rabattsystem zur Verfügung.
Zu diesem Zweck überlässt die Mcloud Solutions Limited Ihren Kunden eine Kundenkarte („DEINSYSTEM Card“), mit der diese bei vertraglich gebundenen Partnerunternehmen Rabatte, Gutscheine oder sonstige Vergünstigungen für Waren und Dienstleistungen (im Folgenden: „Vergünstigungen“) erhalten können.“
Weiter erfährt man, dass es sich um eine mindestens 3-monatige Mitgliedschaft handelt, die sich automatisch verlängert, wenn man nicht rechtzeitig kündigt.
Zu der Höhe der Gebühren erfährt man in den AGB nichts, es wird nur offensichtlich, dass die Mitgliedschaft gebührenpflichtig ist, da Regelungen zur Fälligkeit der Gebühren etc. angeführt werden.
Nutzer berichten uns von Gebühren i.H.v. 113,50 Euro für die erstmalige Anmeldung.
Zudem solle es auch durch telefonische Akquise zu Vertragsabschlüssen gekommen sein.
Kosten statt Rabatt
Der Monatsbeitrag wird von einem Zahlungsdienstleister, der Webbilling AG eingetrieben.
Werden die Gebühren nicht gezahlt, so drohen Mahnungen des Rechtsanwalts Sebastian Kipke.
In den Mahnungen bezieht sich der Rechtsanwalt – wohl versehentlich – auf die Seite deinsystem.de. Diese Seite hat jedoch nichts mit der Mcloud Solutions Limited zu tun, richtig ist die Endung der Webseite auf .com.
Die Forderung erhöht sich so um noch weitere Anwaltsgebühren.
Erfolgreich aus dem Abo
Lassen Sie einen Widerruf/Anfechtung des Vertrages und eine Rückbuchung etwaiger gezahlten Beträge anwaltlich prüfen.
So bestehen durchaus gute Chancen, den Vertragsschluss rückgängig zu machen und die Forderung der Firma zurückzuweisen.
Sollte der (vermeintliche) Vertrag telefonisch zustande gekommen sein, so gibt es weitere Ansatzpunkte zur Verteidigung. Hier dürfte bereits fraglich sein, ob der Anruf rechtmäßig erfolgt ist. Dies wäre nur der Fall, wenn Sie beispielsweise im Rahmen eines Glücksspiels einem Werbeanruf zugestimmt hätten.
Ist dies nicht der Fall, so stünden Ihnen auch Unterlassungsansprüche gegen die Firma zu.
Zudem hätte die Firma den Vertragsschluss beispielsweise durch Telefonmitschnitte zu beweisen.
Wir helfen Ihnen!
Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Falls vor.
Wir konnten schon vielen Betroffenen gegen ungewollte Abos im Internet helfen und vermeintliche Verträge zurückweisen bzw. mit effektiven Rechtsmitteln anfechten.
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