MG Billing Ltd. (mydirtyhobby.de)

Inkasso durch Fairmount GmbH bzw.
Kanzlei Auer Witte Thiel 

Zahlreiche Betroffene haben sich bereits wegen unbewusst abgeschlossener Aboverträge nach Besuch der Dating Plattform mydirtyhobby.de an uns gewandt. 

Betrieben wird die Plattform von der MG Billing Limited (MG Social Ltd) aus Zypern.

Bei Zahlungsverweigerung drohen Mahnschreiben der Fairmount GmbH – bzw. durch die Kanzlei Auer Witte Thiel.

Wie gerät man in einen Abovertrag?

Die Seite mydirtyhobby.de wirbt u.a. wie folgt:

„Das größte soziale Netzwerk für Erwachsene!

7.685 Mitglieder online mit 528.047 Videos und täglich tonnenweise neuen Inhalten!“

Die erstmalige Anmeldung/Registrierung auf den Plattformen ist kostenlos. Für die wesentlichen Funktionen, wie die Kontaktaufnahme zu anderen Mitgliedern, muss man jedoch ein kostenpflichtiges Abo abschließen (VIP Account), wobei die Preise je nach Länge der Mitgliedschaft variieren. Zudem werden „Dirty Cents“ angeboten, eine Plattform-eigene Währung. 

Erst ein genauer Blick in die AGB offenbart das Abo-Geschäftsmodel. Dabei sind die AGB, obgleich die Seite mydirtyhobby.de sonst auf deutsch gehalten ist, lediglich in englischer Sprache abgefasst. 

Teure Liebesnachrichten

Werden die von der MG Billing Limited geforderten Beträge nicht gezahlt, so wird für gewöhnlich zunächst ein Inkassounternehmen – z.B. die Fairmount GmbH – eingeschaltet. Zahlungsabwicklungen werden auch durch die Centrobill Ltd. aus Zypern durchgeführt. 

In einer letzten Eskalationsstufe wird die (angebliche) Forderung durch die Rechtsanwälte Auer Witte Thiel aus München geltend gemacht. 

Neben den Abogebühren werden nun auch Mahn- und Anwaltsgebühren gefordert. 

In einem uns vorliegenden Fall werden so beispielsweise 316,44 Euro für die Anmeldung auf mydirtyhobby verlangt.

Erfolgreich aus dem Abo

Begleichen Sie die Forderung keinesfalls ungeprüft. 

Wahrscheinlich sind Sie Opfer eines ungewollten Abos geworden und die Forderung wird unter Umständen unrechtmäßig geltend gemacht. Ursache ist meist, dass die Gebührenpflichtigkeit der Plattform nicht ausreichend ausgewiesen oder Ihre Kündigung – zu Unrecht – ignoriert wurde.

Ignorieren Sie die Forderung, könnten schlimmstenfalls gerichtliche Schritte drohen, die mit weiteren Kosten verbunden sind. Zudem sollte Ihnen bewusst sein, dass die Firma weiterhin einen Abovertrag mit Ihnen behauptet und umso länger Sie untätig bleiben, die Nutzungsgebühren immer weiter steigen.  

Reagieren Sie also schnell und lassen die Forderungen anwaltlich prüfen. 

Es bestehen sehr gute Verteidigungschancen

Die Ersteinschätzung ist kostenfrei und unverbindlich – so konnten wir schon viele Betroffene erfolgreich gegen ungewollte Abos verteidigen.

Kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung

Ihr Ansprechpartner: Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV) und leitender Rechtsanwalt der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte und berät insbesondere im Wettbewerbs-, IT- und Datenschutzrecht.