Die Prebyte Media Gmbh aus München bzw. Schönebeck betreibt u.a. die Dating Website flirt-fever.de.
Betroffene berichten uns, dass sie nach Nutzung der Dating-Plattform flirt-fever.de der Prebyte Media GmbH (Geschäftsführer = Kai-Uwe Kaufmann) unbewusst in eine teure Premium-Mitgliedschaft geraten seien und sich nun hohen monatlichen Abokosten ausgesetzt sehen.
Bei Zahlungsverweigerung droht die Einschaltung von Inkassofirmen, wie der Jedermann Inkasso GmbH bzw. der Euro Treuhand Inkasso. Teilweise wird auch die Kanzlei Auer Witte Thiel beauftragt.
Onlinedating boomt
Die Startseite von flirt-fever.de wirbt für eine kostenlose Registrierung.
Auszugsweise heißt es auf der Startseite:
„Von der Kontaktanzeige zum Flirt, zum Date, zum Traumpartner“ – „Jetzt kostenlos anmelden“
Von etwaigen Gebühren ist hier nichts zu lesen.
Zur Anmeldung bedarf es nur wenigen Angaben, wie der Wahl eines Benutzernamens, eines Passwortes, der Angabe der Emailadresse und des Geburtsdatums. Zudem wird abgefragt, welches Geschlecht man hat und welches Geschlecht man sucht.
Hier sollte man sich allerdings die Zeit nehmen, um einen genauen Blick in die AGB zu werfen.
Das Problem mit der Probemitgliedschaft
Was vielen Nutzern nämlich nicht bewusst ist, ist der Umstand, dass sich auch eine Probemitgliedschaft bei nicht rechtzeitiger Kündigung in ein teures Premium-Abo verlängert, welches sich so dann immer weiter verlängert.
So heißt es in den AGB auszugsweise:
„Die Anmeldung zum Service „flirt-fever“ ist als solche kostenlos. Um jedoch mit anderen Mitgliedern in Kontakt treten zu können, steht ein interner kostenpflichtiger Nachrichten-Service zur Verfügung.(…)Wird der Vertrag über kostenpflichtige Services nicht gekündigt, dann verlängert er sich um zu den im Produkt genannten Bedingungen. Der Vertrag verlängert sich danach weiter, wenn der Nutzer nicht vor Ablauf der jeweiligen Verlängerungszeiträume kündigt. Die Kündigung zum Ende einer Testphase ist ohne Einhaltung einer Frist möglich, danach beträgt die Kündigungsfrist 14 Tage zum Ablauf der Verlängerungszeiträume“
Die Kostenfalle
So drohen nun hohe Rechnungen für eine teilweise ungewollte Premium-Mitgliedschaft (z.B. 95,- Euro).
Wird die Zahlung verweigert, so bedient sich die Firma Inkassodienstleistern, wie der Jedermann Inkasso GmbH bzw. Euro Treuhand Inkasso oder aber der Kanzlei Auer Witte Thiel.
Dadurch steigt nicht nur die Forderung um weitere Mahn und Inkassokosten, sondern auch der Zahlungsdruck auf die Betroffenen wird nicht unerheblich erhöht.
So kann sich die Hauptforderung schnell auch mal fast verdoppeln (95,- Hauptforderung + 12,50 Euro Auslagen/mahnkosten + 70,20 Euro Anwaltsgebühren).
Erfolgreich aus dem Abo
Zahlen Sie nicht vorschnell! Lassen Sie die Rechtmäßigkeit der Forderung überprüfen.
Eine anwaltliche Prüfung geht schnell und die Verteidigungschancen sind bei Verteidigung durch einen Rechtsanwalt sehr gut. Wir greifen die Forderungen mit juristischer Argumentation an und führen hier eine rückwirkende Anfechtung für Sie durch!
Die Ersteinschätzung ist kostenfrei und unverbindlich – so konnten wir schon viele Betroffene erfolgreich gegen ungewollte Abos verteidigen.